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Berechtigungsvoraussetzungen

Antrag auf Wohnungsvermittlung

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Berechtigungsvoraussetzungen

 

 

 

Häuserfront mit Gärten  

Einkommensgrenzen

Die Vermittlung in eine Sozialwohnung ist nur möglich, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die nachfolgenden Werte sind für typische Fälle auf Bruttoeinkommen hochgerechnet:

 

 

 

1-Personenhaushalt
 

bis ca.

18.200 EUR/Jahr,

2-Personenhaushalt
 

bis ca.

26.700 EUR/Jahr,

3-Personenhaushalt
(2 Erwachsene, 1 Kind)

bis ca.

33.300 EUR/Jahr,

4-Personenhaushalt
(2 Erwachsene, 2 Kinder)

bis ca.

39.900 EUR/Jahr,

5-Personenhaushalt
(2 Erwachsene, 3 Kinder)

bis ca.

46.500 EUR/Jahr.

 

 

 

Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 500 EUR/Jahr, für jede weitere sonstige zum Haushalt gehörende Person um 4.100 EUR/Jahr.

 

 

 

Haushaltsangehörige sind:

 

 

 

der Antragsteller

der Ehegatte

der Lebenspartner und

der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft

Pflegekinder

weitere Familienangehörige bis zum 2. Grad der Seitenlinie

 

 

 

wenn sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen.

 

 

 

Für Haushalte, die die vorgenannten Einkommensgrenzen bis zu 60 % überschreiten, steht zusätzlich eine begrenzte Zahl von Wohnungen zur Verfügung.

 

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Einkünfte

 

 

 

Grundsätzlich sind alle Bruttoeinkünfte, die Sie oder die anderen Haushaltsmitglieder im Laufe eines Jahres beziehen, zu berücksichtigen. Diese sind insbesondere:

 

 

 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie etwa Lohn, Gehalt, Pension, Ausbildungsvergütung oder Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung

Renten und Unterhaltsleistungen

Lohnersatzleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld/-hilfe, Krankengeld, Mutterschaftsgeld

Sozialhilfe

Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig vom Sparerfreibetrag

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit.

 

 

 

Absetzbare Beträge

 

 

 

Von dem für jeden Wohnungssuchenden ermittelten Jahreseinkommen kann ein Pauschalabzug von jeweils 10 % vorgenommen werden, wenn

 

 

 

Steuern vom Einkommen

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und/oder

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

 

 

 

entrichtet werden.

 

 

 

Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere Freibeträge für

 

 

 

Schwerbehinderte

Junge Ehepaare (unter 40 Jahre alt, nicht länger als 5 Jahre verheiratet)

im Haushalt lebende Kinder

Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.

 

 

 

Die exakten Berechnungen erfolgen aufgrund Ihrer zusammen mit dem unterschriebenen Antrag vorgelegten Unterlagen durch das Amt für Wohnen und Stadterneuerung.

 

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Antrag auf Wohnungsvermittlung

 

 

 

Das erforderliche Formular haben wir zum Herunterladen für Sie hinterlegt:

 

 

Antrag auf Wohnungsvermittlung
(PDF-Datei, 56 KB)

 

 

 

Sie können sich die Publikation online anzeigen lassen oder sich die Datei auf Ihre Festplatte herunterladen. Für beide Verfahren benötigen Sie das Programm Acrobat Reader, das Sie sich hier von der Fa. Adobe kostenlos herunterladen können:

 

 

 

Acrobat Reader Download

 

 

 

Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie bitte - soweit zutreffend - folgende Unterlagen bei:

 

 

 

Verdienstbescheinigung

Rentenbescheid oder letzte Rentenmitteilung

Bewilligungs- oder Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld oder -hilfe

Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z.B. BAFöG)

Nachweis über Art und Höhe der Leistungen der Sozialhilfe

Nachweis über sonstige Einkünfte

Nachweis über erhöhte Werbungskosten

Schwerbehindertenausweis

betrifft nur Spätaussiedler: Registrierschein

betrifft nur Ausländer: Pass mit Aufenthaltserlaubnis

betrifft nur Ehepaare, die weniger als 5 Jahre verheiratet sind: Heiratsurkunde

Mutterpass

 

 

 

Falls Ihnen bei der Antragstellung die erforderlichen Unterlagen noch nicht vorliegen, können Sie diese auch nachreichen. Ihren Antrag können Sie mit der Post zusenden oder persönlich abgeben. Der Antrag ist für die Dauer eines Jahres gültig. Danach müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse neu darlegen. Wir weisen Sie vor Fristablauf rechtzeitig darauf hin.

 

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Kontakt

 

 

 

Amt für Wohnen und Stadterneuerung
Abteilung Wohnungsvermittlung und -beratung
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
zum Lageplan

 

 

 

Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in erhalten Sie, wenn Sie sich am Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens orientieren:

 

 

 

A - F
Erdgeschoss, Zimmer 002,
Telefon 0911/231-23 34

 

 

 

G - Le
Erdgeschoss, Zimmer 004,
Telefon 0911/231-24 36

 

 

 

Li - M
Erdgeschoss, Zimmer 004,
Telefon 0911/231-25 79

 

 

 

N - Z
Erdgeschoss, Zimmer 003,
Telefon 0911/231-25 15

 

 

 

Allgemeine Auskünfte:
Tel.: 0911/231-21 95 oder -38 81
Fax: 0911/231-57 57

Über dieses Kontaktformular können Sie uns eine E-Mail senden.

 

 

 

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 - 12.30 Uhr

 

 

 

Zusätzliche Wohnungsvermittlung

 

 

 

Weitere Wohnungsangebote finden sie unter wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen (externer Link):

wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen

 

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